Landesarbeitsgemeinschaft mit Geschäftsordnung. 24 Mehrgenerationenhäuser werden in Thüringen durch das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser gefördert.
Themenschwerpunkte
- Koordination und Austausch von Know-How, Ressourcen, Bündeln von Kompetenzen
- gemeinsame Projekte
- größere Verbindlichkeit/Schlagkraft erreichen bei landespolitischen Fragen und Entscheidungen und Anfragen (eine Stimme)
- sich als Einrichtung auf Landesebene weiter etablieren
- eventuelle Fördermöglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene finden sollte sich der Bund aus der Förderung zurückziehen
- feste Installation der MGH im Land Thüringen (auch kommunalpolitisch) erreichen
- Klärung „Was sind Mehrgenerationenhäuser“ im Land und vor allem in der Politik vorantreiben
- Öffentlichkeitsarbeit auf Landesebene (gemeinsame Internetseite – auch mit Möglichkeit zum internen Austausch etc.) Identitätsstiftendes Wirken
- Qualifizierungsfragen (MGH organisieren typische Fortbildungen/Seminare oder lassen sich selbst Qualifizieren)
- Lobbyarbeit für Beschwerden etc.
- Eingliederung auf Landesebene in entsprechende Gremien (z.B. LSZ, Landesfamilienrat)
- Lobbyarbeit bei Sozialverbänden, in der Wirtschaft, Presse und Landespolitik zugunsten der Häuser
- Beratende Funktion von landespolitisch aktiven Gremien, Einrichtungen und Verbänden